OrdenNachwV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 3 OrdenNachwV(zu § 7 Abs. 3)Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen · Dritter Abschnitt Anlage 2Anlage 4 (Inhalt: nicht erfaßtes Muster eines Formblatts, Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 20)